- Klingelgangster
- Klịn|gel|gangs|ter (umgangssprachlich für Verbrecher, der an der Wohnungstür klingelt, den Öffnenden überfällt und in die Wohnung eindringt)
Die deutsche Rechtschreibung. 2014.
Die deutsche Rechtschreibung. 2014.
Klingelgangster — Klịn|gel|gangs|ter, der: jmd., der an einer Wohnungstür klingelt, den Öffnenden überfällt u. in die Wohnung eindringt, um sie auszurauben. * * * Klịn|gel|gangs|ter, der: jmd., der an einer Wohnungstür klingelt, den Öffnenden überfällt u. in die … Universal-Lexikon
Klingelgangsterin — Klịn|gel|gangs|te|rin, die: w. Form zu ↑ Klingelgangster … Universal-Lexikon